Bereits vor Arbeitsbeginn genügend lüften
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In Bürogebäuden wird typischerweise nachts und am Wochenende weniger gelüftet, weil sich dann keine oder nur sehr wenige Menschen im Gebäude befinden. Man spricht in diesem Zusammenhang von bedarfsgerechter Lüftung. Hierdurch kann viel Energie gespart werden, weil in dieser Zeit keine gekühlte oder geheizte Luft abgeführt und ersetzt werden muss. Richtig umgesetzt kann eine bedarfsgerechte Lüftung also äusserst sinnvoll sein: Für das Erreichen der gewünschten Luftqualität wird nur so viel Energie wie nötig investiert.
Wenn aber in Gebäuden mit geruchsaktiven oder gar gesundheitsgefährdenden Emissionen fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass Luftaustausch nur während der Anwesenheit von Personen benötigt wird (auf dieser Vorstellung basieren beispielsweise CO2-gesteuerte Lüftungssysteme), sind diese bei Arbeitsbeginn im Büro noch vorhanden, so dass Nutzende die Luft im Gebäude am Morgen beispielsweise als abgestanden wahrnehmen.
Es empfiehlt sich deshalb in Gebäuden, wo solche Klagen vorkommen und in Neubauten mit anfänglich noch emittierenden Baumaterialien, bereits vor Arbeitsbeginn genügend zu lüften um geruchsaktive oder gar gesundheitsgefährdende Stoffe so gut als möglich aus der Raumluft zu entfernen. Hierbei zu erwähnen ist aber, dass in keinem einzigen der von uns in diesem Forschungsprojekt untersuchten Gebäude heute etablierte, gesundheitsbezogene VOC- und Staubgrenzwerte auch nur annähernd erreicht werden.