Energie- und komfortrelevante Anpassungen in der Gebäudesteuerung aufgrund von Nutzerbeschwerden nur dann, wenn diese repräsentativ sind und andere Massnahmen keine Wirkung zeigen
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Es kommt häufig vor, dass Bürogebäude bezüglich Energieverbrauch und Nutzendenkomfort schlechter abschneiden als erwartet. Ein in der Regel nicht zu unterschätzender Faktor hierbei ist, dass nicht repräsentative Beschwerden einzelner Gebäudenutzender ein grösseres Gewicht bekommen, als ihnen eigentlich zustünde. Konkreter: Auf Druck von einzelnen beharrlichen Gebäudenutzenden oder einflussreichen Führungskräften werden seitens der Gebäudebetreiber Heizungs-, Kühlungs-, Lüftungs-, Be- und Entfeuchtungsanpassungen vorgenommen, die das Komfort- und Energiekonzept des Gebäudes unterwandern.
Damit nicht einzelne, nicht repräsentative Nutzerbeschwerden handlungsleitend werden und das Energie- und Komfortkonzept des Gebäudes untergraben, wird empfohlen, Beschwerden ausschliesslich über einen hinreichend kommunizierten Single Point of Contact entgegen zu nehmen. Die Beschwerden sollten systematisch dokumentiert und nicht konzeptkonforme energie- oder komfortrelevante Anpassungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Beschwerden eine vorher zu definierende kritische Anzahl und Intensität erreichen und andere Massnahmen keine Wirkung zeigen. Diese Zurückhaltung bei der Durchführung energie- und komfortrelevanter Massnahmen sollte auch bei allfälliger massiver Einflussnahme durch einzelne Führungskräfte durchgesetzt werden – entsprechend sollte das Top Management wenn nötig hinter den Personen stehen, die die genannte Regelung durchsetzen müssen. Unabhängig davon, ob eine nutzerseitig gewünschte Steuerungsanpassung vorgenommen wird oder nicht, sollte die Beantwortung der Anfrage so schnell und nachvollziehbar wie möglich erfolgen.