Empfehlungen für Betreiber und Nutzer
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Bei Renovationen werden oft luftverunreinigende Stoffe freigesetzt. In Anlehnung an Shaw (2005) wird deshalb folgendes empfohlen:
- den betroffenen Gebäudebereich luftdicht abschirmen, so dass keine verschmutzte Luft in normal genutzte Bereiche gelangen kann
- entsprechende Räume im Sommer durch windabgewandte Fenster lüften
- Luftaustausch durch tragbare Abluftventilatoren unterstützen
- Nach der Renovation nach Möglichkeit hohe Luftwechselrate verwenden
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Wenn Emmissionsquellen bekannt sind, ist es ratsam, diese nach Möglichkeit zu entfernen oder in separaten, gut belüfteten Räumen aufzustellen und die verunreinigte Luft gezielt abzuführen. Ein viel praktiziertes Beispiel hierfür sind Drucker und Kopiergeräte. Obwohl aufgrund des heutigen Forschungsstandes nicht abschliessend beurteilt werden kann, inwiefern sich die Emissionen von Druckern, Kopiergeräten und Tonern (Feinstaub und VOCs) auf den Komfort und die Gesundheit von Büronutzenden auswirken, sollen an dieser Stelle die wichtigsten relevanten von der SUVA publizierten Vorsorgemassnahmen genannt werden:
- Drucker und Kopiergeräte in separaten, genügend grossen und gut belüfteten Räumen aufstellen
- Geräte gemäss Herstellerangaben verwenden (Positionierung des Geräts, Tonermarke- und Wechsel, Umgang mit Papierstaus etc.)
Während durch Drucker und Kopierer ggf. sogar Schadstoffe emittiert werden, entstehen durch Kochen oder durch das Aufwärmen mitgebrachter Speisen in der Regel zwar keinerlei Gesundheitsgefährdung dafür aber Geruchsbelästigung im Büroraum. Auch dieser kann vorgebeugt werden, indem Teeküchen oder grössere Pausenzonen durch Wände von Arbeitsplätzen abgegrenzt werden.
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Stoffe, welche die Luftqualität objektiv beeinträchtigen, können chemischer oder biologischer Natur sein. Chemische Verunreinigungen umfassen organische und nicht-organische Gase und Dämpfe (z.B. CO2, flüchtige organische Verbindungen, Formaldehyd), Feinstaub (z.B. Fasern wie Asbest und Mineralwolle oder alveolengängige Stoffe aus Kopiermaschinen) und radioaktive Partikel und Gase (z.B. Radon). Zu den biologischen Verunreinigungen in der Raumluft gehören beispielsweise Mikroorganismen, Schimmelpilze, Sporen, Allergene und Bakterien. Die Quellen für solche Verunreinigungen sind ebenso vielfältig:
- Durch Verkehr und Industrie verschmutzte Aussenluft
- Stoffe, die durch Nutzerverhalten erzeugt werden (Tabakrauch, Bürogeräte, Hygieneartikel)
- Baustoffe z.B. Isolationsmaterial, Wand- und Bodenbeläge, Farben, Leim, Tapeten etc.
- Möbel
- Gebäudeunterhalt: Ungenügend gewartete Lüftungsanlagen (verunreinigte Filter und Auslässe) und Befeuchtungssysteme, Reinigungsmaterialien
Unter den wichtigsten Verunreinigungsquellen in Bürogebäuden finden sich Bodenbeläge, Leime, Farben, Wachs, Bürogeräte, Reinigungsmittel, Filter, Befeuchter, Wärmetauscher, Lüftungsauslässe, Konsumentenprodukte (Deodorants, Parfüme etc.), umliegender Strassenverkehr und gebäudenahe Industrie[1]. Ein besonderes Augenmerk sollte auf jene Quellen gelegt werden, denen Nutzende unmittelbar und über längere Zeit ausgesetzt sind, z.B. Personal Computer.[2]
Der Forschungsstand bezüglich der Schädlichkeit der oben genannten und in Bürogebäuden vorkommenden Stoffe lässt leider bis heute nur wenige klare Handlungsanweisungen zu. Der Grund dafür liegt in messtechnischen Problemen, widersprüchlichen Forschungsergebnissen aber auch äusserst komplexen Effekten (verschiedene Stoffe scheinen erst in Interaktion miteinander geruchsaktiv bzw. schädlich zu sein). Dennoch hat man versucht, für verschiedene Stoffe, zu denen vergleichsweise klarere Evidenz vorhanden ist (z.B. Formaldehyd), Grenzwerte festzulegen (vgl. in der Schweiz die MAK-Werte der SUVA oder auf internationaler Ebene beispielsweise die Guidelines der WHO zur Innenraumluftqualität). Zu beachten ist, dass damit in der Regel nur Gesundheitsgefährdung vermieden werden soll. Diskomfort durch beispielsweise Geruchsbelästigung ist in solchen Referenzwertquellen eher selten ein Thema.
Mittels genauerer Abklärungen der Beschwerden, Generierung von Hypothesen und anschliessenden aussagekräftigen Luftqualitätsmessungen können Ist-Werte erhoben werden, die mit bestehenden Referenzwerten verglichen werden können.
[1] P. Bluyssen et al. (1996)
[2] Destaillats, Maddalena, Singer, Hodgson, and McKone (2008)
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In Bürogebäuden wird typischerweise nachts und am Wochenende weniger gelüftet, weil sich dann keine oder nur sehr wenige Menschen im Gebäude befinden. Man spricht in diesem Zusammenhang von bedarfsgerechter Lüftung. Hierdurch kann viel Energie gespart werden, weil in dieser Zeit keine gekühlte oder geheizte Luft abgeführt und ersetzt werden muss. Richtig umgesetzt kann eine bedarfsgerechte Lüftung also äusserst sinnvoll sein: Für das Erreichen der gewünschten Luftqualität wird nur so viel Energie wie nötig investiert.
Wenn aber in Gebäuden mit geruchsaktiven oder gar gesundheitsgefährdenden Emissionen fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass Luftaustausch nur während der Anwesenheit von Personen benötigt wird (auf dieser Vorstellung basieren beispielsweise CO2-gesteuerte Lüftungssysteme), sind diese bei Arbeitsbeginn im Büro noch vorhanden, so dass Nutzende die Luft im Gebäude am Morgen beispielsweise als abgestanden wahrnehmen.
Es empfiehlt sich deshalb in Gebäuden, wo solche Klagen vorkommen und in Neubauten mit anfänglich noch emittierenden Baumaterialien, bereits vor Arbeitsbeginn genügend zu lüften um geruchsaktive oder gar gesundheitsgefährdende Stoffe so gut als möglich aus der Raumluft zu entfernen. Hierbei zu erwähnen ist aber, dass in keinem einzigen der von uns in diesem Forschungsprojekt untersuchten Gebäude heute etablierte, gesundheitsbezogene VOC- und Staubgrenzwerte auch nur annähernd erreicht werden.
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Zielkonflikte
Mit einer erhöhten Luftwechselrate verbunden ist auch ein erhöhter Energieverbrauch (aufgewendete Energie für Lufttransport, Verlust von Wärme in der Abluft), eventuell auch Zugluft, je nach Aussentemperatur auch Abkühlung oder Aufheizung des Gebäudes mit kalter oder warmer Aussenluft, bei niedrigen Aussenluftfeuchten auch Senkung der typischerweise ohnehin schon niedrigen, winterlichen Raumluftfeuchte
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In der SIA 382/1: 2007 wird für Bürogebäude eine Luftwechselrate von 36 m3/h pro Person (= 10 L/s pro Person) empfohlen. Studien haben gezeigt, dass wahrgenommene Geruchsbelästigungen durch schlechte Luft und auch allfällige damit verbundene körperliche Symptome ab einer Luftwechselrate von 25 L/s pro Person zurückgehen[1]. Bei schwerwiegenden Geruchsbelästigungen in Gebäuden könnte eine Erhöhung der Luftwechselrate entsprechend geprüft werden. Zu beachten sind aber die diversen damit verbundenen Zielkonflikte. Falls Geruchsbelastungen nur morgens auftreten wird eher empfohlen bereits vor Arbeitsbeginn (aber nur dann) verstärkt zu lüften.
[1] Z.B. Fisk, Mirer, and Mendell (2009)
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Paradoxerweise sind nicht selten auch mangelnde Wartung ungünstige Steuerung der Lüftungs- und/ oder Befeuchtungsanlage der Grund für verunreinigte und als schlecht wahrgenommene Luft. Insbesondere verunreinigte Filter, Lüftungsauslässe und Wärmetauscher sowie Luftrezirkulation senken die Luftqualität. Entsprechend sollte auf Wartung und Steuerung der Lüftungsanlage grosser Wert gelegt werden. Unter Umständen kann es sich lohnen, präventive Wartungsprozesse zu definieren und durchzuführen. Dies kann unter anderem folgende Bereiche betreffen: Funktion der Klimaanalagen und Angemessenheit der Luftströme überprüfen; Unterlagen zu Steuerung, Wartung, Fehlerbehebung der gebäudetechnischen Anlagen bereitstellen; regelmässig aussagekräftige Luftqualitätsmessungen durchführen.
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Auch hohe Luftaustauschraten bringen wenig, wenn die zugeführte Frischluft auf Hindernisse trifft (z.B. abgeklebte Lüftungsauslässe, vor Auslässen positionierte Schreibtische) oder gleich wieder abgeführt wird und so nicht alle kritischen Punkte im Gebäude erreichen kann. Ebenso wichtig ist es, dass verbrauchte Luft aus dem Gebäude geschafft wird – aber auch das kann manchmal durch Hindernisse, schlechte Luftstromplanung, nicht planungsgerechte Nutzung etc. behindert werden. Es wird deshalb empfohlen, bei Luftqualitätsbeschwerden ggf. auch zu prüfen, ob die Lüftung mit dem vorhandenen Layout funktionieren kann bzw. mit der ursprünglichen Gebäudeplanung übereinstimmt. Damit die Planungskonzepte aber jederzeit zugänglich und verständlich sind, ist es wichtig, dass auf die Weitergabe des Wissens bezüglich Gebäudebetriebskonzept vom Planer zum Betreiber Wert gelegt wird.
In Bezug auf die effiziente Verteilung der Frischluft in Bürogebäuden über mechanische Lüftungssysteme wurde auch schon vorgeschlagen, Lüftungsauslässe pro Arbeitsplatz zu realisieren, die die Frischluft mit geringer Luftgeschwindigkeit und turbulenzfrei zielgenau zum Nutzer bringen.[1]
[1] Fanger (2001)
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Nutzende bringen nicht nur durch ihre Anwesenheit Wärme ins Gebäude sondern haben je nach Gebäudeautomationsgrad noch weiteren Einfluss auf die Wärmeentwicklung im Gebäudeinneren: Durch Übersteuerung der Verschattung bei direkter Sonneneinstrahlung und/ oder sehr hohen Aussentemperaturen, durch Nutzung von Kunstlicht, durch Öffnung der Fenster bei Aussentemperaturen, die höher als die Innentemperatur sind und durch die Nutzung und Bedienung von elektrischen Geräten. Je besser Nutzende über die Konsequenzen solcher Verhaltensweisen Bescheid wissen, desto eher sind sie in der Lage und vermutlich auch motiviert auf eine komfortförderliche und energiebewusste Art und Weise mit dem Gebäude umzugehen. Dies sollte nicht dem Zufall überlassen, sondern aktiv gefördert werden. Vgl. auch aktive Betreiber-Nutzer-Kommunikationsstrategie.
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Es gilt zu überprüfen, ob die Lüftung in allen Räumen wie geplant funktioniert. Manchmal kann die verbrauchte und erwärmte Luft aufgrund von Hindernissen nicht abgeführt werden oder sammelt sich z.B. in oberen Stockwerken
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Zielkonflikte
Nacht- und Morgenlüftung sorgt auch dafür, dass geruchsaktive Stoffe, die von Bau- und Innenausbaumaterialien, Möbeln etc. über Nacht emittiert werden, mehrheitlich abgeführt werden.
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Idealerweise wird die Möglichkeit der Entladung der thermischen Masse eines Gebäudes mittels natürlicher Lüftung in den Nacht- und Morgenstunden bereits in der Gebäudeplanung angegangen[1]. Bei fensterbelüfteten Bestandsgebäuden mit Problemen beim sommerlichen Wärmeschutz sind aber auch entsprechend organisatorische Massnahmen denkbar: Beispielsweise muss die Lüftung zur Auskühlung im Sommer nicht zwingend morgens von den jeweils ersten Nutzenden im Gebäude ausgeführt werden. Es kann auch eine klare Verantwortlichkeit für systematische Nacht- und frühmorgendliche Lüftung definiert werden. Z.B. können Personen, die ohnehin im Support tätig und während der Nacht oder frühmorgens im Gebäude sind, diese Aufgabe übernehmen. Zu beachten ist, dass nur einbruchssichere (nicht im Erdgeschoss befindliche) oder beaufsichtigte Räume auf diese Art und Weise gelüftet werden sollten.
[1] Richter (2014a)