Beschaffenheit der Gebäudehülle bzw. der Fassade
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Gebäudehüllen bzw. Fassaden erfüllen eine ganze Reihe von Funktionen: Sie schützen vor Einflüssen durch Wind und Wetter, können stützend und tragend sein, schaffen Territorien und Privatsphäre und repräsentieren durch ihre ästhetische Erscheinung das Gebäude bzw. die Unternehmung darin nach aussen. Ganz wesentlich ist aber auch ihre Bedeutung für den Tageslichteinfall und die Aussicht. Im Bürogebäudebau werden die nutzerbezogenen Anforderungen bezüglich Wärmeschutz, optimalem Tageslichteinfall oder Aussicht aber nicht selten zugunsten der ästhetischen Aussenwirkung zurück gestellt. Hiervon wird an dieser Stelle aber explizit abgeraten. Vielmehr sollte die Innenwirkung in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachplanern (Architekt, Facility Manager, Klima- oder Lichtplaner etc.) detailliert geprüft werden. Hierdurch dürften auch die diversen potenziellen Zielkonflikte transparent werden (vgl. Kommunikation zwischen allen relevanten Akteuren). Als Beispiele können genannt werden:
- Ganzglasfassaden und ihre ästhetische Wirkung, Tageslichtförderung und winterlichen Solarwärmegewinne vs. reduzierten Blend- und sommerlichen Wärmeschutz, erhöhten Reinigungsaufwand, geringere Privatsphäre, ggf. Höhenangst
- Vorgehängte Fassadenelemente und ihre ästhetische sowie teilweise sonnenschützende Wirkung vs. suboptimaler Tageslichteinfall, entstehende Blendwirkungen durch Kontraste, Sichteinschränkung)
- Bedruckte oder eingefärbte Glassfassaden und ihre ästhetische Wirkung vs. Wahrnehmungstäuschen und damit verbundene Übelkeit bei den Nutzenden[1]
Eine projekt-spezifisch optimale und nachhaltige Lösung kann nur als Gemeinschaftswerk entstehen. Weitere Ausführungen zur Fassadengestaltung finden sich unter dem Stichwort sommerlicher Wärmeschutz und empfohlene Fensterflächenanteile.
[1] Meile (2009)