Qualitätskontrollen
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Es empfiehlt sich, während des gesamten Bauprozesses wie auch nach der Fertigstellung des Gebäudes Qualitätskontrollen vorzunehmen und bei Bedarf so früh wie möglich zu intervenieren. Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass bestimmte Qaulitätsanforderungen durch Bauunternehmungen tatsächlich eingehalten werden bzw. bei Qualitätsmängeln Korrekturen vorgenommen werden, ist dass die die geforderten Qualitätsniveaus und entsprechenden Nachweise bereits in der Ausschreibung korrekt und bindend spezifiziert sind. Zudem kann es sich als sinnvoll erweisen, bestimmte Qualitätssicherungen durch planungs- und baubegleitende Experten (Facility Manager, Bauökologen etc.) durchführen zu lassen und Experten bezüglich Bauprozessmanagement beizuziehen.
Beispiele für Qualitätskontrollen in der Bau- und Übergabephase, welche aus Nutzersicht wichtig sind:
- Wurden jene Baumaterialien geliefert und verwendet, die gefordert wurden und kann entsprechend beim Einzug ins Gebäude eine komfortable und gesunde Raumluftqualität gewährleistet werden? (vgl. Aussagekräftige Luftqualitätsmessungen)
- Wurde die Wärmedämmung wie geplant umgesetzt? (Mängel in der Wärmedämmung können bei Passivgebäuden zum Desaster führen)[1] .
- Wurden Fenster fachgerecht eingebaut und dadurch Wärmebrücken vermieden? (vgl. kältestrahlende Fester vermeiden)
- Sind die Nachhallzeiten tatsächlich so, dass eine gute Akustik im Betrieb umsetzbar ist?
- Werden bzw. wurden Bauausführung und Betriebskonzept ausreichend dokumentiert? (vgl. Systematische und aktive Weitergabe des betriebsrelevanten Gebäudewissens vom Planer zum Betreiber)
- Etc.
Weitere Ausführungen hierzu finden sich im Leitfaden für nachhaltiges Bauen des deutschen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Seite 80f[2].
[1] Voss et al. (2006), S171
[2] Bundesministerium für Verkehr (2011)